24. Verkaufsförderung & Public Relations Programme > Verkaufsförd.ziele und-zielgruppen > |
Instrumente der an Endverbraucher gerichteten Verkaufsförderung der Hersteller |
Produktproben:
Kostprobe bei Verbrauchsgütern (z.B. Schokolade); sehr wirksam, aber auch sehr
teuer; zu teure Warenproben sind unzulässig (UWG)
Produktdemonstrationen:
z.B. Probefahrt mit Auto
Gutscheine und Coupons:
Preisnachlass vor dem Kauf (Zusendung eines Gutscheines,
Abschnitt in Anzeige) zwecks Gewinnung von Neukunden oder Absatzsteigerung in der
Reifephase des Produktes
Rückvergütungsangebote:
Preisnachlass nach dem Kauf (z.B. "Treuepunkt" für
jede Packung)
Aktionspackungen:
(z.B. 3 Packungen zum Preis von 2, kostenlose Zahnbürste zur Zahnpasta);
kurzfristig sehr wirksam
Geschenke:
Kostenlose Waren beim Kauf eines anderen Produktes (z.B. Kinderspielzeug in
Packung); erlaubt, falls kein moralischer Kaufzwang bzw. keine
"Marktverstopfung"
Gewinnspiele:
Preisausschreiben (z.B. Lösung eines einfachen Rätsels); unzulässig, wenn
Summe der Preise höher als ATS 300.000,-- oder Summe der Preise im Verhältnis zur
Zahl der Lose höher als ATS 5,--; Gewinnung von Adressen für Direktwerbung
Treueprämien:
Belohnung in Form von Bargeld oder anderen Leistungen (z.B. Vielfliegerprogramme
der Luftlinien)
Garantieleistungen:
(z.B. lebenslange Garantie auf Lautsprecher einer HiFi-Anlage); je länger, umso
besser wird Produktqualität erlebt
Verbundaktionen:
(z.B. Mars, Milky Way & Bounty-Schokoriegel bzw. Pampers-Windel &
Always-Binden gemeinsam im Sonderangebot)
POS-Displays:
Plakate, "Regalstopper" usw.