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Instrumente der an Endverbraucher gerichteten Verkaufsförderung der Hersteller

Produktproben:
Kostprobe bei Verbrauchsgütern (z.B. Schokolade); sehr wirksam, aber auch sehr teuer; zu teure Warenproben sind unzulässig (UWG)

Produktdemonstrationen:
z.B. Probefahrt mit Auto

Gutscheine und Coupons:
Preisnachlass vor dem Kauf (Zusendung eines Gutscheines, Abschnitt in Anzeige) zwecks Gewinnung von Neukunden oder Absatzsteigerung in der Reifephase des Produktes

Rückvergütungsangebote:
Preisnachlass nach dem Kauf (z.B. "Treuepunkt" für jede Packung)

Aktionspackungen:
(z.B. 3 Packungen zum Preis von 2, kostenlose Zahnbürste zur Zahnpasta); kurzfristig sehr wirksam

Geschenke:
Kostenlose Waren beim Kauf eines anderen Produktes (z.B. Kinderspielzeug in Packung); erlaubt, falls kein moralischer Kaufzwang bzw. keine "Marktverstopfung"

Gewinnspiele:
Preisausschreiben (z.B. Lösung eines einfachen Rätsels); unzulässig, wenn Summe der Preise höher als ATS 300.000,-- oder Summe der Preise im Verhältnis zur Zahl der Lose höher als ATS 5,--; Gewinnung von Adressen für Direktwerbung

Treueprämien:
Belohnung in Form von Bargeld oder anderen Leistungen (z.B. Vielfliegerprogramme der Luftlinien)

Garantieleistungen:
(z.B. lebenslange Garantie auf Lautsprecher einer HiFi-Anlage); je länger, umso besser wird Produktqualität erlebt

Verbundaktionen:
(z.B. Mars, Milky Way & Bounty-Schokoriegel bzw. Pampers-Windel & Always-Binden gemeinsam im Sonderangebot)

POS-Displays:
Plakate, "Regalstopper" usw.